AGB
1- Allgemein
Die Tarifbestimmungen der Bergbahnen Malbun (BBM) AG gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Bergbahnen Malbun AG.
Mit dem Kauf oder der Online-Bestellung einer Skikarte oder Skidepots und deren Inanspruchnahme gelten die Tarifbestimmungen der Bergbahnen Malbun AG als vorbehaltslos angenommen.
1.2- Gültigkeit
Die Winter- sowie Sommerkarten haben auf allen Anlagen der Bergbahnen Malbun AG während den Betriebszeiten ihre Gültigkeit.
Winter:
Mo-So 08:30 – 16:00 Uhr ( Sesselbahn Hochegg )
Mo-So 09:00 – 16:00 Uhr ( Skilifte Schneeflucht )
Mo-So 09:00 – 16:15 Uhr ( Sesselbahnen Täli und Sareis )
Sommer:
Mo - Fr 08:30 – 17:00 Uhr
Sa, So inkl. Feiertage 08:00 – 17:00 Uhr
Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassenpersonals mit einem gültigen amtlichen Dokument auszuweisen.
1.3- Datenträger
Die Bergbahnen Malbun AG stellt jedem Gast eine berührungslose Keycard / oder Keytix Karte zur Verfügung. Diese kann an den Kassen gegen ein Depot von 5.- CHF erworben werden. Diese kann jederzeit wieder retourniert werden. Defekte und beschädigte Keycards werden nicht ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert.
Alle Skikarten sind persönlich und nicht übertragbar. Saison- / Jahreskarten und Mehrtageskarten ab 7 Tagen sind mit einem Foto versehen und personalisiert. Davon sind nur Punktekarten ausgenommen.
2- Preise / Zahlung
Die Kartenpreise gelten immer ab der aktuellen Ausgabe der Tarifliste. Die Kartenpreise verstehen sich immer pro Person und sind inkl. der gesetzlichen MwSt., und exkl. des Kartendepots.
Die BBW behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.
2.1- Währungen
Die Preise werden alle in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Es besteht die Möglichkeit mit EURO zu bezahlen. Die Umrechnung erfolgt zum internen Tageskurs.
3- Karten
Es werden alle Karten gemäss Preisliste verkauft. Die Bergbahnen Malbun AG behalten sich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben in den Prospekten und im Internet bis zum Saisonschluss zu ändern.
Für die Ausstellung einer Familienkarte ist ein Wohnsitznachweis unbedingt erforderlich.
Werktags-Saisonkarten sind von Montag bis Freitag gültig. Nicht gültig jeweils an Samstagen, Sonntagen und den liechtensteinischen Feiertagen.
Für Gruppen gelten für Karten von 1 bis 3 Tagen die Tarife auf der Homepage der Bergbahnen Malbun AG. Ab 4 Tagen gelten für Gruppen die Normaltarife abzüglich 20%.
Für Vollmond-Skifahren und/oder Vollmond Bike-Ride müssen grundsätzlich die dafür gültigen Karten gekauft werden. Karten aus dem Standard-Angebot haben keine Gültigkeit.
3.1- Rückerstattungen
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei: Einzel-, Punkte-, Halbtages-, Stunden-, Staffel-, und Tageskarten.
Skikarten ab 2 Tagen sowie Saison- und Jahresabonnements werden bei Krankheit/Unfall gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses anteilsmässig an die betroffene Person rückerstattet. Der Unfalltag gilt als benützter Tag. Bei Krankheit sind die im Arztzeugnis ausgewiesenen Tage relevant.
Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten schlechte Witterungs- oder Schneeverhältnisse, Einflüsse durch höhere Gewalt, Kartenverlust, vorzeitige Abreise, Ausfall, Nichtbetrieb, persönliche Gründe, unvorhergesehene Abreise, Betriebseinschränkungen, behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage, freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparapellen der Behörden wegen Strommangellage) und Pandemie oder Epidemie.
Der Rückerstattungsanspruch für Abonnements und Skikarten ab 2 Tagen ist unmittelbar (innert 2-3 Tagen) nach Eintreten des Ereignisses an der Hauptkasse Täli geltend zu machen. Nach Ende der Winter-/Sommersaison während der das Ticket gültig war, können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Karten oder Abonnements nach der Hinterlegung nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung ebenfalls.
Die Rückerstattung gilt nur für die betroffene Person, nicht aber für die ganze Familie, Mitreisende oder Bekannte.
Hat eine Person die Mehrtageskarte (ab 2 Tagen) vergessen, muss sie eine Tageskarte zum Normaltarif beziehen. Sie kann jedoch einen Rückerstattungsbeleg verlangen. Bei Vorweisen des Rückerstattungsbelegs und der vergessenen Mehrtageskarte innert 30 Tagen wird das Ticket gemäss Rückerstattungsbeleg ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass die Mehrtageskarte in der entsprechenden Zeit nicht benutzt worden ist.
Jahres- und Saisonkarten werden prozentual wie folgt berechnet:
Gültig nur bei Unfall oder Krankheit!
01.-15. Dezember 85% des Kaufpreises
16.-31. Dezember 75% des Kaufpreises
01.-15. Januar 65 % des Kaufpreises
16.-31. Januar 50 % des Kaufpreises
01.-15. Februar 40% des Kaufpreises
16.-28./29. Februar 30% des Kaufpreises
01.-15. März 20% des Kaufpreises
16.-31. März 10% des Kaufpreises
01.-15. April keine Rückerstattung
Die Rückerstattung erfolgt nur mit ärztlichem Zeugnis.
Es erfolgt keine Barauszahlung. Es wird in Form eines Gutscheines für nächste Saison erstattet.
Betriebseinschränkungen infolge von höherer Gewalt sowie Wettereinflüsse oder Lawinengefahr sind ebenfalls von einer Rückerstattung oder Entschädigung ausgenommen.
Beim Meilenweiss-Abo wird eine separate Rückerstattungs-tabelle angewandt, siehe www.meilenweiss.com.
Karten, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren, werden gegen Rückgabe kostenlos ersetzt. Für Karten, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, ist das Depot für den Datenträger nochmals zu bezahlen (Chipkarte Malbun CHF 5.00, Chipkarte Meilenweiss CHF 10.00). Für Karten die bei Rückgabe verbogen oder anderweitig beschädigt sind und nicht funktionieren, wird kein Depot erstattet.
3.2- Kartenverlust- / Ersatz
Kein Ersatz für verlorene oder gestohlene Chipkarten. Verlorene Punkte- / Tageskarten werden nicht ersetzt.
Hat eine Person die Mehrtageskarte (ab 2 Tagen) vergessen, muss sie eine Tageskarte zum Normaltarif beziehen. Sie kann jedoch einen Rückerstattungsbeleg verlangen. Bei Vorweisen des Rückerstattungsbelegs und der vergessenen Mehrtageskarte innert 30 Tagen wird die Karte gemäss Rückerstattungsbeleg ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass die Mehrtageskarte in der entsprechenden Zeit nicht benutzt worden ist. Das Depot von 5.- CHF muss für die neue Karte entrichtet werden.
Für vergessene Saison- / Jahreskarten kann der Kunde eine Ersatztageskarte für 5.- CHF lösen.
Für verlorene Saison- / Jahreskarten, die durch eine neue Karte ersetzt werden, ist eine Bearbeitungsgebühr von 5.- CHF zu bezahlen.
3.3- Kartenmissbrauch
Karten-Missbrauch jeglicher Art (Weitergabe- & verkauf, Kategorie-Übertragung etc.) hat den sofortigen Entzug der Karte zur Folge. Das Erschleichen einer Berg- und/oder Talfahrt durch inkorrekte Angaben gegenüber einem Mitarbeiter der Bergbahnen Malbun AG gilt ebenfalls als Kartenmissbrauch. Gleichzeitig wird der Missbrauchende für jeden Tag an dem eine entsprechende Karte unrechtmässig benutzt wird dazu verpflichtet, eine Tageskarte zum aktuellen Tarif seiner Kategorie zu kaufen, sowie eine Konventionalstrafe von CHF 200.- zu entrichten.
Für den Fall, dass ausdrücklich nur auf eine bestimmte Person lautende und nicht übertragbare Karten missbräuchlich verwendet werden, wird von dem Vertragspartner Bergbahnen Malbun AG für jeden Tag am dem die Karten missbräuchlich verwendet werden eine Konventionalstrafe von 200.- CHF erhoben. Der Missbrauchende wird ausserdem verpflichtet für jeden Tag an dem eine entsprechende Karte unrechtmässig benutzt wird eine Tageskarte zum aktuellen Tarif seiner Kategorie zu bezahlen.
Zur Feststellung von Kartenmissbrauch werden beim Passieren der Drehkreuze Fotos erstellt.
3.4- Fehlverhalten Kartenkäufer
Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes, Sperrungen von Skiabfahrten oder Wanderwegen, Vorschriften betreffend Wald- und Wildschutzzonen sowie FIS-Regeln, befährt er einen lawinengefährdeten Hang oder verhält er sich rücksichtslos, kann die BBM ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und die KArte – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in diesen AGB - entschädigungslos entziehen und den Transport verweigern. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden.
Wer Anlagen und Einrichtungen der BBM beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu
bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
4- Anlagen / Pisten / Gelände
Abseits der kontrollierten und markierten Pisten besteht erhöhte Gefahr.
Bitte beachten Sie unsere Informationen bezüglich Pisten und Wildschutzzonen.
Wer die Sicherheit und die Ordnung im Skigebiet missachtet kann von der Benützung der Bahnanlagen und Pisten ausgeschlossen werden. Es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.1- Sicherheits-Informationen
Aus Sicherheitsgründen werden an den Skiliften keine Personen mit Kindern in Huckepack, in Rucksäcken oder auf Schultern befördert. Kinder unter 6 Jahren oder 125 cm dürfen die Sesselbahnen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen.
Es werden nur markierte Pisten kontrolliert. Es sind im ganzen Gebiet Pistenmarkierungen mit beidseitiger Markierung vorhanden. Verlassen Sie diese Pisten nicht. Die letzte Pistenkontrolle des SOS- und Pistendienstes erfolgt täglich auf allen markierten Pisten. Denken Sie daran, dass Suchaktionen und Rettungseinsätze nach der letzten Pistenkontrolle oder die Inbetriebnahme von Bahnen/Liften nach Betriebsschluss vollumfänglich auf Kosten der Verursacher gehen. Bitte halten Sie sich an die FIS-Regeln.
4.2- Unfall im Pistengebiet
Erleidet ein Kartenkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der BBM, kann er den Rettungsdienst in Anspruch nehmen.
Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird verrechnet (Personal-, Material- und Drittaufwand).
Zusätzliche Kosten für den Krankenwagen-Transport werden separat in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. Rega)
sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner
Versicherung geltend zu machen.
4.3- FIS Regeln
Die 10 FIS- Verhaltensregeln kommen im ganzen Gebiet zum Tragen. Diese gelten für alle Schneesportgäste.
Zu den Pistenregeln.
5- Gutscheine
Der Bergbahnen Malbun AG Gutschein ist ein von der Bergbahnen Malbun AG ausgegebener Wertgutschein, der ausschliesslich bei der Bergbahnen Malbun AG eingelöst werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts in Geld ist ausgeschlossen. Der Bergbahnen Malbun AG Gutschein kann nicht für andere Bergbahnen eingelöst werden. Der Bergbahnen Malbun AG Gutschein ist übertragbar.
Die Gültigkeit der Bergbahnen Malbun AG Gutscheine ist beschränkt auf ein Jahr beginnend mit dem Erwerb des Bergbahnen Malbun AG Gutscheins. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Bergbahnen Malbun AG Gutschein. Eine Teileinlösung setzt keine neue Gültigkeitsdauer für den Restwert in Gang; im Falle einer Teileinlösung unterliegt der Restwert der Gültigkeit des ursprünglichen Bergbahnen Malbun AG Gutscheins.
Der Vertrag über den Kauf eines Gutscheins kommt dadurch zustande, dass die Bergbahnen Malbun AG das in Ihrer Bestellung liegende Angebot annimmt. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung folgt unverzüglich per E-Mail. Mit dieser Bestelleingangsbestätigung nimmt die Bergbahnen Malbun AG Ihr Angebot an.
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden auf der Bestellung gesondert angegeben.
Zur Bezahlung der Erlebnisgeschenke stehen Ihnen – folgende Bezahlverfahren zur Verfügung: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) oder Rechnungskauf.
Bei Zahlungen per Kreditkarte erfolgt die Belastung unmittelbar nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Rechnungskauf erfolgt die Belastung unmittelbar, nachdem Sie Ihren Zahlungsauftrag erteilt haben.
Die elektronische Bereitstellung von digitalen Erlebnisgeschenken erfolgt in der Regel innerhalb von einem (1) Werktag nach Vertragsschluss. Die Lieferung physischer Erlebnisgeschenke erfolgt innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zahlungseingang. Werktage sind alle Wochentage mit Ausnahme von Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen in Liechtenstein.
Die Bergbahnen Malbun AG ist berechtigt, die Aktivierung des Bergbahnen Malbun AG Gutscheins erst vorzunehmen, nachdem die Zahlung erfolgt ist.
Bitte bewahren Sie Ihren Bergbahnen Malbun AG Gutschein sicher auf, um zu verhindern, dass dieser abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird.
Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Bergbahnen Malbun AG Gutschein sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Bergbahnen Malbun AG mitzuteilen, um die Sperrung des Bergbahnen Malbun AG Gutscheins zu veranlassen. Für die unrechtmässige Einlösung eines Bergbahnen Malbun AG Gutscheins ohne vorherige Verlustmeldung übernimmt Bergbahnen Malbun AG keine Haftung.
Wir empfehlen, Bergbahnen Malbun AG Gutscheine nur auf der Webseite der Bergbahnen Malbun zu erwerben; für von anderen Dritten erworbene Bergbahnen Malbun AG Gutscheine trägt der Käufer das Risiko der Nichteinlösbarkeit (z.B. wenn Gutscheincode bereits zuvor eingelöst oder mangels Bezahlung.
6- Haftung
Die Bergbahnen Malbun AG schliesst gänzlich die Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten aus.
Eine Haftung ist ausgeschlossen bei:
- Missachtung der Markierung und Hinweisschildern
- Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten.
- Missachtung von Weisungen des Bahnpersonals
- Fahrlässiges Verhalten auf den Anlagen und Pisten.
- Ungenügender Pistenpräparation
7- Versicherung
Für die Versicherung ist jeder Gast selbst verantwortlich.
Die Bergbahnen Malbun AG empfehlen allen Kartenkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskosten Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung usw.
8- Reklamationen
Allfällige Reklamationen des Kunden, welche die Bergbahnen Malbun AG bezüglich Leistungserbringung betreffen, sind sofort schriftlich an die BBM zu melden.
Unterbleibt diese Meldung so gehen allfällige Ansprüche verloren.
9- Schlussbestimmungen
Mitteilungen per E-Mail oder brieflich gelten als schriftlich.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 9490 Vaduz.
Malbun, 08. Dezember 2025