AGB
1- Allgemein
Die Tarifbestimmungen der Bergbahnen Malbun (BBM) AG gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Bergbahnen Malbun AG.
Mit dem Kauf oder der Online-Bestellung einer Skikarte oder Skidepots und deren Inanspruchnahme gelten die Tarifbestimmungen der Bergbahnen Malbun AG als vorbehaltslos angenommen.
1.2- Gültigkeit
Die Winter- sowie Sommerkarten haben auf allen Anlagen der Bergbahnen Malbun AG während den Betriebszeiten ihre Gültigkeit.
Winter:
Mo-So 08:30 – 16:00 Uhr ( Sesselbahn Hochegg )
Mo-So 09:00 – 16:00 Uhr ( Skilifte Schneeflucht )
Mo-So 09:00 – 16:15 Uhr ( Sesselbahnen Täli und Sareis )
Sommer:
Mo - Fr 08:30 – 17:00 Uhr
Sa, So inkl. Feiertage 08:00 – 17:00 Uhr
Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassenpersonals mit einem gültigen amtlichen Dokument auszuweisen.
1.3- Datenträger
Die Bergbahnen Malbun AG stellt jedem Gast eine berührungslose Keycard / oder Keytix Karte zur Verfügung. Diese kann an den Kassen gegen ein Depot von 5.- CHF erworben werden. Diese kann jederzeit wieder retourniert werden. Defekte und beschädigte Keycards werden nicht ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert.
Alle Skikarten sind persönlich und nicht übertragbar. Saison- / Jahreskarten und Mehrtageskarten ab 7 Tagen sind mit einem Foto versehen und personalisiert. Davon sind nur Punktekarten ausgenommen.
2- Preise / Zahlung
Die Kartenpreise gelten immer ab der aktuellen Ausgabe der Tarifliste. Die Kartenpreise verstehen sich immer pro Person und sind inkl. der gesetzlichen MwSt., und exkl. des Kartendepots.
Die Preise werden alle in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Es besteht die Möglichkeit mit EURO zu bezahlen. Die Umrechnung erfolgt zum internen Tageskurs.
3- Karten
Es werden alle Karten gemäss Preisliste verkauft. Die Bergbahnen Malbun AG behalten sich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben in den Prospekten und im Internet bis zum Saisonschluss zu ändern.
Für die Ausstellung einer Familienkarte ist ein Wohnsitznachweis unbedingt erforderlich.
Werktags-Saisonkarten sind von Montag bis Freitag gültig. Nicht gültig jeweils an Samstagen, Sonntagen und den liechtensteinischen Feiertagen.
Für Vollmond-Skifahren und/oder Vollmond Bike-Ride müssen grundsätzlich die dafür gültigen Karten gekauft werden. Karten aus dem Standard-Angebot haben keine Gültigkeit.
3.1- Rückerstattungen
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei: Einzel-, Punkte-, Halbtages-, Stunden-, Staffel-, und Tageskarten.
Jahres- und Saisonkarten werden prozentual wie folgt berechnet:
Gültig nur bei Unfall oder Krankheit!
01.-15. Dezember 85% des Kaufpreises
16.-31. Dezember 75% des Kaufpreises
01.-15. Januar 65 % des Kaufpreises
16.-31. Januar 50 % des Kaufpreises
01.-15. Februar 40% des Kaufpreises
16.-28./29. Februar 30% des Kaufpreises
01.-15. März 20% des Kaufpreises
16.-31. März 10% des Kaufpreises
01.-15. April keine Rückerstattung
Die Rückerstattung erfolgt nur mit ärztlichem Zeugnis.
Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern wird in Form eines Gutscheines für nächste Saison erstattet. Rückerstattungen erhalten nur die jeweiligen Abonnementinhaber, nicht deren Begleiter oder Familienmitglieder. Rückerstattungen sind jeweils nur bis Ende der aktuellen Saison möglich. Von einer Rückerstattung sind persönliche Gründe, unvorhergesehene Abreise, Betriebseinschränkungen, ungünstige Pisten- und Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen oder Restriktionen (unter anderem infolge Strommangellage, freiwillige Einschränkungen aufgrund von besonderen Umständen (unter anderem infolge Sparappelen der Behörden wegen Strommangellage) und Pandemie oder Epidemie ausgenommen.
Betriebseinschränkungen infolge von höherer Gewalt sowie Wettereinflüsse oder Lawinengefahr sind ebenfalls von einer Rückerstattung oder Entschädigung ausgenommen.
3.2- Kartenverlust- / Ersatz
Kein Ersatz für verloren oder gestohlene Chipkarten.
Verlorene Punkte- / Tageskarten werden nicht ersetzt.
Für vergessene Saison- / Jahreskarten kann der Kunde eine Ersatztageskarte für 5.- CHF lösen.
Für verlorene Saison- / Jahreskarten, die durch eine neue Karte ersetzt werden, ist eine Bearbeitungsgebühr von 5.- CHF zu bezahlen.
3.3- Kartenmissbrauch
Karten-Missbrauch jeglicher Art (Weitergabe- & verkauf, Kategorie-Übertragung etc.) hat den sofortigen Entzug der Karte zur Folge.
Für den Fall, dass ausdrücklich nur auf eine bestimmte Person lautende und nicht übertragbare Karten missbräuchlich verwendet werden, wird von dem Vertragspartner Bergbahnen Malbun AG eine Konventionalstrafe von 200.- CHF erhoben. Der Missbrauchende wird verpflichtet eine Tageskarte zum aktuellen Tarif seiner Kategorie zu bezahlen.
Zur Feststellung von Kartenmissbrauch werden beim Passieren der Drehkreuze Fotos erstellt.
4- Anlagen / Pisten / Gelände
Abseits der kontrollierten und markierten Pisten besteht erhöhte Gefahr.
Bitte beachten Sie unsere Informationen bezüglich Pisten und Wildschutzzonen.
Wer die Sicherheit und die Ordnung im Skigebiet missachtet kann von der Benützung der Bahnanlagen und Pisten ausgeschlossen werden. Es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.1- Kinder
Kinder kleiner als 1.25m dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen befördert werden.
4.2- Pistenmarkierung
Es sind im ganzen Gebiet Pistenmarkierungen mit beidseitiger Markierung vorhanden. Es wird gebeten sich nur innerhalb der markierten Pisten aufzuhalten.
4.3- FIS Regeln
Die 10 FIS- Verhaltensregeln kommen im ganzen Gebiet zum Tragen. Diese gelten für alle Schneesportgäste.
Zu den Pistenregeln.
5- Haftung
Die Bergbahnen Malbun AG schliesst gänzlich die Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten aus.
Eine Haftung ist ausgeschlossen bei:
- Missachtung der Markierung und Hinweisschildern
- Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten.
- Missachtung von Weisungen des Bahnpersonals
- Fahrlässiges Verhalten auf den Anlagen und Pisten.
- Ungenügender Pistenpräparation
6- Versicherung
Für die Versicherung ist jeder Gast selbst verantwortlich.
Die Bergbahnen Malbun AG empfehlen allen Kartenkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskosten Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung usw.
7- Reklamationen
Allfällige Reklamationen des Kunden, welche die Bergbahnen Malbun AG bezüglich Leistungserbringung betreffen, sind sofort schriftlich an die BBM zu melden.
Unterbleibt diese Meldung so gehen allfällige Ansprüche verloren.
8- Schlussbestimmungen
Mitteilungen per E-Mail oder brieflich gelten als schriftlich.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 9490 Vaduz.
Malbun, 01. November 2022