Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bergbahnen Malbun sind bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bergbahnen.li.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist noch nicht mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Im März 2025 wurde eine erste Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen mittels eines Schnelltests durch Sitewalk Est. durchgeführt und kleinere Mängel behoben. Die Website ist somit mit den Anforderungen trotz vereinzelter Ausnahmen weitestgehend vereinbar.
Sitewalk Est. wird die Webseite tiefergehend überprüfen, allfällige Mängel beheben und die Barrierefreiheitserklärung aktualisieren.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Hinweis:
Bis 01. April 2026 läuft eine Übergangsfrist. Die Verantwortlichen werden sich alle Mühe geben, die Einwände zu beantworten oder zu korrigieren.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden.
Hinweis:
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist (ab 01.04.2026) wird ein Durchsetzungsverfahren über das Amt für Soziale Dienste zur Verfügung stehen.
Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
Letzte Änderung: 17.03.2025